SATZUNG
der
URANIA Schwerin e.V.
Gesellschaft
zur Vermittlung von Wissenschaft und Kultur
(Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 21. März 2003)
§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr
Die Vereinigung führt den
Namen
URANIA Schwerin e.V.
Gesellschaft zur Vermittlung von Wissenschaft und Kultur
Das Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
Der Sitz ist
Schwerin.
Die URANIA Schwerin e.V.
gehört dem URANIA-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. an und wurde am
22.11.1993 unter der laufenden Nummer
VR 708 in das Vereinsregister des
Amtsgerichtes Schwerin eingetragen.
§2
Aufgaben und Ziele
Die URANIA Schwerin ist
eine selbständige von Parteien und Weltanschauungen unabhängig
wirkende
Vereinigung.
Die URANIA Schwerin ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke,
sondern vielmehr ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Ihre Mitglieder
bekennen sich zu den humanistischen Idealen und Traditionen der internationalen
und deutschen Wissenschafts- und Geistesgeschichte.
Im Mittelpunkt der
Arbeit der Vereinigung stehen insbesondere folgende Aufgaben:
-
-
Interessierten Bürgern aus allen Schichten der Bevölkerung fundiertes
Wissen über Natur und Umwelt zu vermitteln,
-
-
ein vielseitiges Angebot zu Themen der Naturwissenschaften,
Sozialwissenschaften, insbesondere ökologischer und medizinischer
Wissensgebiete, zu unterbreiten,
-
-
einen Beitrag zur Vermittlung historischer und geistig-kultureller
Kenntnisse sowie über Lebensformen, Sitten und Gebräuche, unter besonderer
Berücksichtigung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Region Schwerin, zu
leisten,
-
-
an der Erwachsenenbildung mitzuwirken und zur Weiterbildung beizutragen,
-
-
eine konstruktive Zusammenarbeit mit URANIA-Vereinigungen in Mecklenburg-
Vorpommern und in anderen Bundesländern, mit in- und ausländischen
Bildungsträgern, wissenschaftlichen Gesellschaften sowie weiteren Institutionen
und Partnern zu Gewähr leisten.
Die wichtigsten Formen und
Methoden der Arbeit der Vereinigung sind Vorträge, Lehrgänge, Vortragsreihen,
Foren, Exkursionen, Klubgespräche sowie Publikationen.
§3
Mitgliedschaft
Mitglied der
URANIA Schwerin kann jede natürliche und juristische Person werden, wenn sie die
Satzung anerkennt und bereit ist, an der Lösung der Aufgaben der URANIA Schwerin
mitzuarbeiten.
Die Aufnahme von Mitgliedern
erfolgt auf schriftlichen Antrag und durch Beschluss des Vorstandes.
Jedes Mitglied hat das Recht,
an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, in den Mitgliederversammlungen
seine demokratischen Rechte wahrzunehmen, kann Anträge stellen, wählen und
gewählt werden.
Die Mitgliedschaft endet
-
-
durch Tod ,
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-
durch schriftlich erklärten Austritt aus dem Verein,
-
-
durch Ausschluss oder Streichung aus der Mitgliederliste durch den
Vorstand bei groben Verstößen gegen die Satzung.
Ein Mitglied kann durch
Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es zwei
Jahre mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist.
§4
Gliederung und Leitung
Die URANIA Schwerin vertritt
die Interessen ihrer Mitglieder.
Organe der Vereinigung sind:
-
-
die Mitgliederversammlung
-
-
der Vorstand
§5
Die Mitgliederversammlung
1. Zu den Aufgaben der
Mitgliederversammlung gehören
-
-
die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes sowie
- - die Beschlussfassung
über die Aufgaben,
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die Wahl und Abberufung des Vorstandes und der Rechnungsprüfer,
-
-
die Beschlussfassung der Satzung,
-
-
die Entlastung des Vorstandes sowie
-
-
die Festlegung der Mitgliedsbeiträge.
2. Die Mitgliederversammlung
tagt in der Regel alle zwei Jahre.
Die
Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt vier Wochen vor dem
festgesetzten Termin schriftlich durch den Vorstand.
Eine außerordentliche
Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand
einzuberufen, wenn das Interesse der Vereinigung es erfordert oder von
mindestens einem Drittel der Mitglieder schriftlich beantragt wird.
Die
Mitgliederversammlung fast ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen.
Beschlüsse zur Änderung der Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln
der abgegebenen Stimmen.
3. Über die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift
anzufertigen und vom
Vorsitzenden und dem Geschäftsführer zu unterzeichnen.
4. Auf Vorschlag des
Vorstandes kann die Mitgliederversammlung verdiente
Persönlichkeiten zu
Ehrenmitgliedern des Vereins wählen.
§6
Der Vorstand
1. Der
Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren
gewählt, er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
2. Der
Vorstand ist für alle Angelegenheiten der Vereinigung zuständig, soweit sie
nicht durch die Satzung einem anderen Organ der Vereinigung übertragen sind.
Insbesondere obliegt ihm:
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-
die Einberufung der Mitgliederversammlung,
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-
die Durchsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
-
-
die Ausarbeitung des Rechenschaftsberichtes,
-
-
die Bestellung des Geschäftsführers,
-
-
die Behandlung von Anträgen der Mitglieder,
-
-
die Beschlussfassung über eine Beitrags- und Geschäftsordnung.
Der Vorstand besteht gemäß §
26 BGB aus dem Vorsitzenden und dem
stellvertretenden
Vorsitzenden.
Der erweiterte Vorstand
besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Geschäftsführer und ggf. weiteren Mitgliedern.
Der Vorstand
ist berechtigt, Änderungen an der Satzung vorzunehmen, die sich aus
Erfordernissen der Rechtsanpassung ergeben.
§7
Finanzen
Mittel der URANIA Schwerin
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch
Ausgaben die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Arbeit der URANIA Schwerin
e.V. finanziert sich durch:
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-
Mitgliedsbeiträge,
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-
Zuwendungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene,
-
-
Einnahmen aus Veranstaltungen,
-
-
Förderbeiträge, Spenden und Stiftungen.
Der jährliche
Mitgliedsbeitrag beträgt 20,- EURO. Für Schüler, Auszubildende, Studenten,
Schwerbeschädigte, Arbeitslose und Rentner beträgt der Mitgliedsbeitrag 10,-
EURO. Er ist bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu entrichten.
Notwendige
Veränderungen der Jahresbeiträge können auf Beschluss der Mitgliederversammlung
vorgenommen werden.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Der Vorstand
kann in begründeten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen.
§8
Teilnahme am Rechtsverkehr
Die URANIA
Schwerin ist rechtsfähig und hat den Status einer juristischen Person.
Sie wird
gerichtlich und außergerichtlich von ihrem Vorsitzenden und seinem
Stellvertreter vertreten.
Der Vorsitzende kann darüber
hinaus Vollmachten an weitere Mitglieder des Vorstandes oder des Vereins
erteilen.
§9
Haftung und
Auflösung
Die Haftung der URANIA
Schwerin erfolgt entsprechend dem § 8 des Gesetzes über Vereinigungen.
Falls die
Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, sind der Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende oder im Ausnahmefall ein vom Vorstand beauftragtes
Mitglied der URANIA vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Bei Auflösung des Vereins oder
bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den
URANIA-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. oder ist zu steuerbegünstigten
Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige
Verwendung des Vermögens dürfen jedoch erst nach Einwilligung des Finanzamtes
ausgeführt werden.
Schwerin, den 21. März 2003
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